|
Persönlichkeitsrechte
und Event-Photographie
Von Rechtsanwalt Andreas Neuber, www.pnw.de
Wer kennt sie nicht? Bei jeder größeren Veranstaltung
stehen sie freundlich lächelnd im Eingangsbereich und fotografieren,
was die Linse hergibt. Einzelaufnahmen, Gruppenaufnahmen und Porträts,
alles kein Problem. Man trifft sie im Karneval, bei Ärztekongressen
aber auch bei anderen wichtigen Veranstaltungen.
Und bevor man „Nein“ gesagt hat, ist man
auf den Chip gebannt. Die Rede ist von den sogenannten „Event-Fotografen“,
manchmal auch Foto-Scouts genannt. Wunderbare Bilder von sich findet man
dann nach der Veranstaltung auf einer Bilderwand und kann sie käuflich
erwerben, wenn man will. Wer nun denkt, dass damit alles erledigt sei,
irrt sich gewaltig. Denn jeder hat gern eine freundliche Erinnerung an
einen schönen Abend oder aber an wichtige Kontakte. Immer mehr der
Profi-Ablichter gehen nun dazu über, ohne Genehmigung die aufgenommenen
Bilder ins Internet zu stellen, wo sie dann jeder (aber wirklich auch jeder)
als Papierabzug oder als digitale Datei bestellen kann und dann damit machen
kann, was er will.
Und genau da hört der Spaß wirklich auf. Jeder Päderast
kann sich Bilder von Kindern „bestellen“ und anonym weiterverbreiten.
Jeder „Spaßvogel“ kann sich Bilder eines „Opfers“
beschaffen, diese technisch bearbeiten und getarnt wieder ins Internet
stellen. Und kein Abgebildeter kann etwas dagegen tun. Denn häufig
bleiben die „Missbraucher“ fremder Bilder anonym.
Genau deshalb hat der Gesetzgeber das Recht am eigenen
Bild geschaffen, wonach jedermann bestimmen kann, was mit seinem Bild geschieht.
Wer sich für die lokale Presse fotografieren lässt, willigt noch
lange nicht ein, dann sein Bild dann auch im Internet verbreitet wird.
Und wenn sich die selbst ernannten Event-Fotografen oder Fotoscouts nicht
daran halten wollen, müssen sie wissen, dass dies strafbar ist und
auch erhebliche zivilrechtliche Folgen haben kann, wie jüngst das
Landgericht Krefeld entschieden hat. Bilder von Menschen haben mindestens
den gleichen Stellenwert wie Bankdaten und müssen geschützt werden.
Wer kann sonst noch unbeschwert in diese wunderbaren
Dinnershows gehen, wenn man befürchten muss, hinterher vieltausendfach
im Internet verbreitet zu werden.
Und wer dennoch Opfer solcher Machenschaften geworden ist, kann und muss
sich zur Wehr setzen.
Zurück
|