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Persönlichkeitsrechte und Event-Photographie

Von Rechtsanwalt Andreas Neuber, www.pnw.de

Wer kennt sie nicht? Bei jeder größeren Veranstaltung stehen sie freundlich lächelnd im Eingangsbereich und fotografieren, was die Linse hergibt. Einzelaufnahmen, Gruppenaufnahmen und Porträts, alles kein Problem. Man trifft sie im Karneval, bei Ärztekongressen aber auch bei anderen wichtigen Veranstaltungen.

Und bevor man „Nein“ gesagt hat, ist man auf den Chip gebannt. Die Rede ist von den sogenannten „Event-Fotografen“, manchmal auch Foto-Scouts genannt. Wunderbare Bilder von sich findet man dann nach der Veranstaltung auf einer Bilderwand und kann sie käuflich erwerben, wenn man will. Wer nun denkt, dass damit alles erledigt sei, irrt sich gewaltig. Denn jeder hat gern eine freundliche Erinnerung an einen schönen Abend oder aber an wichtige Kontakte. Immer mehr der Profi-Ablichter gehen nun dazu über, ohne Genehmigung die aufgenommenen Bilder ins Internet zu stellen, wo sie dann jeder (aber wirklich auch jeder) als Papierabzug oder als digitale Datei bestellen kann und dann damit machen kann, was er will.
Und genau da hört der Spaß wirklich auf. Jeder Päderast kann sich Bilder von Kindern „bestellen“ und anonym weiterverbreiten. Jeder „Spaßvogel“ kann sich Bilder eines „Opfers“ beschaffen, diese technisch bearbeiten und getarnt wieder ins Internet stellen. Und kein Abgebildeter kann etwas dagegen tun. Denn häufig bleiben die „Missbraucher“ fremder Bilder anonym.

Genau deshalb hat der Gesetzgeber das Recht am eigenen Bild geschaffen, wonach jedermann bestimmen kann, was mit seinem Bild geschieht. Wer sich für die lokale Presse fotografieren lässt, willigt noch lange nicht ein, dann sein Bild dann auch im Internet verbreitet wird. Und wenn sich die selbst ernannten Event-Fotografen oder Fotoscouts nicht daran halten wollen, müssen sie wissen, dass dies strafbar ist und auch erhebliche zivilrechtliche Folgen haben kann, wie jüngst das Landgericht Krefeld entschieden hat. Bilder von Menschen haben mindestens den gleichen Stellenwert wie Bankdaten und müssen geschützt werden.

Wer kann sonst noch unbeschwert in diese wunderbaren Dinnershows gehen, wenn man befürchten muss, hinterher vieltausendfach im Internet verbreitet zu werden.
Und wer dennoch Opfer solcher Machenschaften geworden ist, kann und muss sich zur Wehr setzen.

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