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Kinder-
und Jugendschutz im Internet
Geschäfte
mit Minderjährigen
Das Handy und alles, was damit zusammenhängt,
übt auf Kinder eine ungeahnte Faszination aus. SMS, Klingeltöne,
Games und Sounds – allzu verlockend sind die ganzen Angebote.
Dies machen sich im Internet skrupellose Geschäftemacher zunutze
und missbrauchen so exzessiv das Internet als Werbemedium, um ihre
jungen »Opfer« zu ködern. Die beliebtesten »Köder«
in diesem Zusammenhang sind »Gratis-SMS-Versand«, Gewinnspiele
mit modernen Handys als Gewinn und der sehr beliebte »kostenlose
Download von Klingeltönen«.
Das Bezahlen mit dem Handy für Internetangebote
wird zwar oft angeboten, aber es lässt sich mit dieser Methode nicht
so leicht verheimlichen, dass es sich um einen Bezahlvorgang handelt. Auch
ein Kind reagiert bei dem etwas komplizierten Bezahlvorgang skeptisch oder
bricht den Vorgang vorzeitig ab. Aus diesem Grund wird von den Betreibern
dubioser Webangebote sehr viel häufiger auf die Masche mit dem »versteckten
Abo« zurückgegriffen.
Wenn Ihr Kind auf einen fragwürdigen Service hereingefallen
ist und Sie oder gar Ihr Kind zahlen sollen:
>> Machen Sie Ihrem Kind keine Vorwürfe. Die
Maschen unterscheiden sich kaum von Angeboten, auf welche auch Erwachsene
täglich hereinfallen.
>> Bleiben Sie gelassen. Zu 99%iger Sicherheit
erweist sich die Sache als Betrügerei.
>> Teilen Sie der Firma schriftlich mit, dass laut
den oben genannten Gesetzen kein Vertrag zustande gekommen ist und Sie
daher keine Zahlung leisten werden und auch Ihre Zustimmung zu diesem Vertrag
verweigern.
>> Unter Verwendung der Worte »hilfsweise«
oder »vorsorglich« widerrufen Sie den Vertrag. Wenn Sie diese
Wörter nicht verwenden, würden Sie nämlich zugestehen, dass
ein Vertrag zustande gekommen ist.
>> Weitere Schreiben ignorieren Sie einfach. Lassen
Sie sich insbesondere nicht von Inkassobüros, Anwaltsschreiben und
Mahnungen einschüchtern.
>> Einzige Ausnahme: Wenn Ihnen ein Mahnbescheid
vom Amtsgericht per Postboten zugestellt wird, müssen Sie reagieren
und innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen!
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Die Texte auf dieser Seite sind erschienen im Buch
"Tatort Internet" im Markt+Technik Verlag.
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