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Kinder-
und Jugendschutz im Internet
Sexuelle
Belästigung
Die sexuelle Belästigung Minderjähriger
im Internet stellt wohl eine der größten Gefahren
für Kinder und Jugendliche dar. Die Technik scheint den Tätern
dabei in die Hände zu spielen. Die Verbreitung und Beschaffung
jugendgefährdender Materialien und auch die
Kontaktanbahnung mit Kindern werden durch das Internet immer leichter.
Wäre ein pädophil veranlagter Erwachsener früher
auf den Spielplatz gegangen und hätte mal eben ein Kind nach
einem Nacktfoto gefragt? Im Zeitalter des Internets ist das leider
an der Tagesordnung, denn der Spielplatz hat sich bei manchen Kindern
in einen Chatraum verlagert, und auch die nötige Hardware ist
in jedem Kinderzimmer vorhanden.
So beugen Sie vor:
Chatten Sie mit Ihren Kindern gemeinsam. So lernen Sie
die Webseiten kennen, auf denen sich Ihre Kinder aufhalten. Des Weiteren
können Sie mit einem »kritischen Auge« am Chat teilnehmen
und so überprüfen, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht. Sollte
es zukünftig zu Problemen kommen, haben Sie zumindest schon einmal
einen Anhaltspunkt, wo sie mit Ihrer Recherche beginnen können. Ansonsten
bleibt Ihnen das Verhalten Ihrer Kinder in der Cyberwelt völlig fremd.
>> Kinder sollten geschlechts- und altersneutrale
Namen im Internet wählen. Also bitte nicht »Susi12Jahre«
oder gar »Hotgirl« etc.
>> Im besten Falle wissen Sie das Passwort/die
Passwörter Ihrer Kinder im Internet. Sprechen Sie mit Ihren Kindern
über diese Notwendigkeit und überprüfen Sie die Passwörter
von Zeit zu Zeit, aber bitte ohne in die
Privat- oder Intimsphäre Ihrer Kinder einzudringen.
>> Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ein digitales
Foto aus, welches es an Chatfreunde schicken oder tauschen darf. Dass es
sich dabei natürlich nicht um ein Bild Ihres letzten FKK-Urlaubs handeln
sollte, versteht sich von selbst. Am besten ist ein ganz einfaches Passbild.
Und auch hier gilt wieder: Niemals ein Bild an einen Fremden oder einen
flüchtigen Bekannten schicken.
>> Erklären Sie Ihrem Kind eindringlich, dass
es Ihnen sofort mitteilen muss, falls es Fotos mit nackten Personen (egal,
ob Bilder von Kindern oder Erwachsenen) zugeschickt bekommt. Gleiches gilt
natürlich auch für Bilder mit nicht jugendfreien Inhalten wie
gewaltverherrlichende oder andere unangenehme Bilder.
>> Sollte sich Ihr Kind mit einer »Internet-Bekanntschaft«
treffen wollen, seien Sie besonders vorsichtig. Fragen Sie genau nach,
und am allerbesten begleiten Sie Ihre Kinder zu solchen Treffen. Lassen
Sie es auf keinen Fall zu, dass sich Ihr Kind alleine mit einer Internet-Bekanntschaft
trifft. Natürlich gibt es Ausnahmen von dieser Regel: Hat Ihr Kind
ein anderes Kind aus Ihrer Stadt kennen gelernt, können Sie einem
Treffen zustimmen – natürlich in Ihrer Begleitung.
>> Erklären Sie Ihren Kindern genau, wie sie
sich bei Drohungen verhalten sollen. Gerne werden Kinder zum Beispiel mit
einem »gemeinsamen Geheimnis« in die Enge getrieben. Mit Sätzen
wie »Du bist ja eine tolle Freundin, ich erzähle Die mein Geheimnis,
und Du sagst mir nicht einmal, wo Du wohnst …« schüchtern
potenzielle Täter ihre Opfer ein. Erklären Sie Ihren Kindern,
dass sie im Internet niemandem etwas schuldig sind und im Notfall einfach
einen Chat verlassen dürfen, ohne zu antworten.
>> Machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam, dass
es sich jederzeit an einen Moderator (falls vorhanden) wenden darf, wenn
ihm irgend etwas merkwürdig vorkommt.
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Die Texte auf dieser Seite sind erschienen im Buch
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