| Homepage-Betreiber
Für alle im Internet veröffentlichten
Publikationen mit der Domain .de gilt:
Die
Impressumspflicht
Im § 6 TDG (Teledienstegesetz) ist verankert,
dass jede gewerbliche wie auch geschäftsmäßige Webpräsenz
im Internet ein Impressum anbieten muss.
Daraus geht hervor, dass Diensteanbieter für
geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig
verfügbar zur Verfügung zu stellen haben:
| -
den Namen und die Anschrift, unter der sie
niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich
den Vertretungsberechtigten.
- Angaben, die eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit
ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post (auf Deutsch seine Email Adresse)
- soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit
angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung
bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschafts-register, in das sie eingetragen sind,
und die entsprechende Registernummer.
- soweit der Teledienst in Ausübung
eines Berufs angeboten oder erbracht wird, Angaben über
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die
gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung
verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen
Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,.
- in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe
dieser Nummer. |
Die
Haftung für Inhalte und Links
Der Betreiber einer Internetseite haftet für
alle Inhalte seiner Webseite und in gewisser Weise auch für
die Inhalte anderer Seiten, wenn er darauf einen Link setzt.
Z.B. ist gegen den Linktext „Hier geht es zu Bildern mit Minderjährigen“
eigentlich nichts einzuwenden, wohl aber gegen solche illegalen
Inhalte.
Als eine Möglichkeit für die Minimierung
rechtlicher Risiken wird dabei von vielen Webmastern ein Haftungsausschluss,
den so genannter Disclaimer auf die Webseite, meist auf die Startseite
eingebaut.
Sie können im Internet viele solcher Disclaimer
oder Haftungsausschlüsse finden. Einhundertprozentige Sicherheit
garantieren Sie jedoch nicht. Einen von dem Rechtsanwalt Sören
Siebert empfohlenen Disclaimer finden Sie auf dessen Seite eRecht24.de.
Das
Urheberrecht
Dieser Punkt ist im Detail sehr kompliziert, aber
man kann den Sachverhalt auch auf einen sehr einfachen Nenner bringen:
Aller Content, also die Inhalte auf dieser Seite müssen, Ihnen
gehören, oder Sie müssen zumindest eine Erlaubnis des
Urhebers haben, diese Inhalte auf Ihrer Seite zu verwenden. Noch
einfacher ausgedrückt: Das Kopieren von Bildern, Texten, Sounds,
oder grafischen Elementen ist nicht gestattet.
Das
Jugendschutzgesetz
Angenommen Sie machen ein paar sehr freizügige
Fotos von Ihrer Freundin oder auch von Ihrem Freund. Nun möchten
Sie dies auf Ihrer Homepage präsentieren. Das dürfen Sie
natürlich, da Sie sind ja der Urheber sind und auch das Einverständnis
Ihrer Freundin ist vorhanden. Das achtzehnte Lebensjahr hat Ihre
Freundin auch vollendet. Weit gefehlt! Sie dürfen natürlich
keine jugendgefährdenden FSK18 Content auf Ihrer Webseite veröffentlichen.
Dazu müssten Sie diesen Content mit einem Altersverifikationssystem
sichern. Auch hier ändert sich die Gesetzeslage oft und wird
dadurch natürlich nicht einfacher. Und was für pornografische
Inhalte gilt, gilt für rechtsextreme, gewaltverherrlichende,
und die Würde des Menschen verletzende Inhalte natürlich
genauso.
Das
Strafrecht und das Zivilrecht
Natürlich findet auch das Straf- und Zivilrecht
im Internet Anwendung. Wieder auf einen Nenner gebracht: Machen
oder schreiben Sie auf Ihrer Webseite nichts, was auch im richtigen
Leben strafbar wäre, wie z.B.
- Anleitung zu Straftaten
- Volksverhetzung
- üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung
- Persönlichkeitsrecht
und so weiter...
Domainrecht
Wenn Sie eine eigene Domain registrieren, müssen
Sie schon im Vorfeld einiges beachten um nicht schon bei der Namenswahl
(oft sehr teuren) Ärger vorzuprogrammieren: Verwenden Sie …
- keine Marken, keine Namen von Unternehmen
- keine Namen von Prominenten
- keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
- keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
- keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
- keine Tippfehler-Domains
Dies ist nachzulesen auf der Seite Domain-Recht.de,
wo Sie auch weiterführende Informationen zu diesem Thema finden.
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