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Neuer Leitfaden zur Anbieterkennzeichnungspflicht
Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Antwort auf diese Fragen finden Gewerbetreibende in dem vom Bundesministerium für Justiz heraus-gegebenen 8-seitigen Leitfaden.

Der Leitfaden soll dabei allerdings lediglich "als Orientierungshilfe dienen, rechts-verbindlich ist er nicht." Hier können Sie den Leitfaden downloaden.


Als Betreiber eines Online Shops müssen Sie auf einige Grundlegende Dinge achten, sonst riskieren Sie gleich am Anfang Ihres Geschäftes die erste Abmahnung. Wir sprechen hier verschiedene Punkte kurz an, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Gesetze ändern sich stetig, aber mit den folgenden Punkten werden Sie es immer zu tun haben:

 

Datenschutz

Die gesetzlichen Grundlagen sind im Telekommunikationsgesetz, Mediendienste-Staatsvertrag in der Telekommunikationsdiensteunternehmen-Datenschutz-verordnung, Teledienstedatenschutzgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Natürlich können Sie nicht all diese Gesetze kennen. Darum das Wesentliche: Kundendaten sind vertraulich. Erheben Sie in Ihrem Shop also so wenig Daten wie möglich, das sagt der so genannte Grundsatz der Daten-sparsamkeit. Wenn Sie eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden beenden, löschen Sie die Daten des Kunden. Wenn Sie seine Daten speichern, müssen Sie ein „willentliches Einverständnis“ des Kunden haben. Mehr informationen finden Sie z.B. hier.

 

Vertragsschluss im Web

Grundsätzlich müssen, genau wie außerhalb des Internets, beide Vertragsparteien, also Anbieter und Käufer, eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, damit es zum Vertragsabschluss kommt. Dabei sind Bestellungen im Internet auch ohne Unterschrift wirksam. Nach einer eingegangenen Bestellung müssen Sie diese bestätigen um eine übereinstimmende Willenserklärung herzustellen.

 

Widerruf und Rücktritt

Ist der Kunde ein Endverbraucher, also keine Firma, so gilt das Fernabsatzgesetz. Sie müssen deutlich auf die Widerrufs- und Rücktrittsrechte des Endkunden hinweisen, d.h. der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.

 

Anbieterkennzeichnung

Zu den Informationspflichten eines Anbieters gehört die Anbieterkennzeichnung d.h. das Impressum. Darin müssen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • die Aufsichtsbehörde
  • das Handelsregister
  • Vereinsregister,
  • Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister
  • eine entsprechende Registernummer
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung
  • die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 Umsatzsteuergesetz

 

Produktinformationen

Wie muss ich ein Produkt beschreiben, das ich in meinem Online-Shop vertreiben will? Beachten Sie folgende Punkte:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • Informationen dazu, wann ein Vertrag zustande kommt
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags
  • die Modalitäten im Falle von Mängeln und Nichtverfügbarkeit,
  • den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern
  • Einzelheiten zur Zahlungsart
  • Einzelheiten zur Lieferung der Ware
  • Hinweis auf das Widerrufs- und Rückgaberecht
  • Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen
  • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihre AGB muss der Kunde vor Vertragsabschluss nicht nur sehen und herunterladen können, er muss sie auch akzeptieren. Dies geschieht in den meisten Fällen durch die Aktivierung, also das Anklicken des Kontrollkästchens „AGB akzeptieren“. Ist dieses Kästchen nicht angeklickt ist auch der Button „Bestellung abschicken“ nicht aktiv, d.h. man kann nichts bestellen, ohne die AGB zu akzeptieren.

Nun müssen Sie natürlich auch noch AGB besitzen und darum möchten wir Sie an dieser Stelle davor warnen, sich die mal eben bei einem (ungefragten) Mitbewerber zu kopieren. Ihr Anwalt hilft Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer eigenen AGB.

 

Wettbewerbsrecht

Im Internet die gleichen Wettbewerbsvorschriften wie normalen Geschäftsverkehr auch. Besonders zu beachten ist das Verbot von unverlangten Werbe-E-Mails. Verschicken Sie Werbemails nur, wenn Sie das Einverständnis des Kunden besitzen und geben Sie Ihm eine „unsubscibe-Chance“. Des Weiteren muss Werbung optisch von redaktionellen Inhalten der restlichen Website getrennt sein.

 

Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich gilt: Wer auf Dauer Waren mit der Absicht verkauft, einen Gewinn zu erzielen, ist als gewerblicher Händler einzustufen. Sie brauchen also eine Gewerbeanmeldung, welche Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt ziemlich unkompliziert und auch günstig bekommen.

 

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