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Ihre
Tricks
Jobangebote
Aus heiterem Himmel fallen E-Mail-Werbungen für
Traumjobs in Ihren Posteingang. Jetzt können Sie endlich Schauspieler
oder Crewmitglied vom Traumschiff werden. Diese Scam-Mails versprechen
all die beruflichen Positionen, von denen Sie bis jetzt nur träumen
konnten. Doch das böse Erwachen kommt bestimmt, denn Berufe
werden hier sicherlich nicht vermittelt. Der Trick der Täter
funktioniert so: Um an den Traumjob heranzukommen, müssen Sie
zuerst per Vorkasse Unterlagen anfordern. Daraufhin erhalten Sie
wertlose Informationen über Ihren Traumjob und eventuell ein
paar Adressen, an die sich wenden können. Doch diese hätten
Sie über die Auskunft auch herausbekommen.
Online-Banking-Betrug
Aber es kann noch schlimmer kommen: Dubiose Werbe-E-Mails
versprechen Ihnen einen Nebenjob, der bequem von zu Hause aus zu erledigen
ist und für den man keinerlei Ausbildung benötigt. Einzige Voraussetzungen:
Volljährigkeit, Telefon, E-Mail-Adresse und Erfahrung mit Online-Banking.
Dafür wird eine übertrieben hohe Provision für eine Transaktion
in Aussicht gestellt, die nicht viel Zeit kostet. Anbieter solcher Werbemails
sind meistens angebliche Unternehmen aus der Immobilien- und Reisebranche.
Diese Firmen haben ihren Sitz im Ausland und wollen in Deutschland Fuß
fassen. Und deshalb bekommen Sie so ein tolles Jobangebot. In den Mails
finden Sie weiterführende Informationen und Links zu den Webseiten
der Unternehmen. Die Online-Präsenzen sind professionell gestaltet,
und die Inhalte wirken durchaus seriös. Doch was steckt dahinter?
Hinter der sehr gut bezahlten Heimarbeit stecken Online-Betrüger,
die bereits im Besitz von gestohlenen Bankdaten (PINs/ TANs) unschuldiger
Bürger sind. Man sucht sich also Mittelsmänner, die nichts ahnend
dabei helfen, das ergaunerte Geld ins Ausland zu schaffen.
Nehmen Sie das Jobangebot an, bekommen Sie schon nach
kürzester Zeit sehr viel Geld auf Ihr Konto überweisen, das durch
Online-Banking-Betrug ergaunert wurde. Dieses Geld soll dann nach Abzug
der eigenen Provision per Barüberweisung ins Ausland weitergeleitet
werden. Haben Sie erst einmal so eine Transaktion durchgeführt, haben
Sie sich auch schon wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz
strafbar gemacht. Jetzt müssen Sie erst einmal beweisen, dass Sie
keine Beihilfe geleistet haben, sondern selbst Opfer von Online-Betrug
geworden sind. Dank Ihrer Barüberweisung ins Ausland sind die die
Täter schon längst unerkannt abgetaucht.
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Die Texte auf dieser Seite sind erschienen im Buch
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