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Robinsonlisten
Definition
der Listen
Grundsätzlich ist die unangeforderte Kontaktierung
mit Werbecharakter per E-Mail, Telefon (Mobil und Festnetz) sowie Fax gemäß
§7 Absatz 2 Nr.3 UWG gesetzlich untersagt. Ergänzend dazu dienen
die seit 1.3.2007 gültigen Paragrafen des Telemediengesetzes. Sie
regeln neben dem Verbot für irreführende oder verschleierte Angaben
auch die Androhung von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bei Zuwiderhandlung.
Um der Wirtschaft mehr Sicherheit bei Werbekontakten und dem Verbraucher
mehr Schutz vor unerbetener Werbung zu ermöglichen, führen Branchen-
und Verbraucherschutzverbände bereits seit mehr als 10 Jahren die
sogenannten »Robinsonlisten«. Diese gibt es für:
>> Briefpost (DDV Deutscher Direktmarketing Verband
e.V., Wiesbaden)
>> Fax (BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft
Telekommunikation
und Neue Medien e.V., Berlin)
>> E-Mail (I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet
e.V., München)
>> Mobiltelefon (I.D.I. Interessenverband Deutsches
Internet e.V., München
>> Festnetztelefon (I.D.I. Interessenverband Deutsches
Internet e.V., München
Eine Auflistung mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich im Internet
unter der URL http://www.robinsonlisten.de.
Robinsonlisten sind Schutzlisten, in die man sich einträgt, um möglichst
wenig unangeforderte Werbung zu erhalten. Die Listen werden von großen
Teilen der Wirtschaft zum Abgleich benutzt, um bei erworbenen oder fremden
Adressbeständen (als Dienstleister) keine unerwünschte Kontaktierung
vorzunehmen. Dies betrifft natürlich nur solche Werbeaktivitäten,
die der Adressat nicht selbst als erwünscht angefordert oder erlaubnisberechtigt
hat. Die Berechtigung zur Kontaktierung muss im Zweifelsfall der Verursacher
nachweisen.
Eintrag und Abgleich
Der Eintrag in eine Robinsonliste ist für den Verbraucher
grundsätzlich kostenlos. Die Statuten der Listen erlauben keine bezahlten
Einträge durch jedwelche Diensteanbieter. Während Einträge
in die Briefpost- und Fax-Robinsonliste derzeit noch per Postverkehr schriftlich
abzuwickeln sind, kann dies für E-Mail-, Mobil- und Festnetztelefon
bereits seit Bestehen über die elektronischen Medien – vorwiegend
das Internet – stattfinden.
Im Internet werden dabei verschlüsselte Sicherheitsverfahren
genutzt, die eine Ausspähung der eingetragenen Daten durch unbefugte
Dritte ausschließen. Wer über kein Internet verfügt und
sich in eine der beiden Telefon- Schutzlisten eintragen lassen will, kann
dies auch schriftlich oder in Ausnahmefällen telefonisch vornehmen.
Im Telefonbereich herrscht oft die Meinung, der Eintrag
in die Robinsonliste könne etwas »sperren«. Das ist natürlich
nicht der Fall, denn die Listenträger greifen ja nicht selbst in die
Kommunikation ein. Vielmehr nimmt der Abgleich durch die Wirtschaft jene
Adressen aus den eigenen freien Werbebeständen heraus, die in die
Robinsonlisten eingetragen wurden. Auch die Abgleiche der Wirtschaft laufen
über verschlüsselte Verfahren, so dass abgleichende Unternehmen
nur die Daten aus der Robinsonliste gemeldet bekommen, die sich in den
eigenen Adressbeständen befinden. Missbrauch oder Ausspähung
durch unbefugte Dritte ist deshalb in jedem Fall
ausgeschlossen.
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