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Robinsonlisten

Definition der Listen

Grundsätzlich ist die unangeforderte Kontaktierung mit Werbecharakter per E-Mail, Telefon (Mobil und Festnetz) sowie Fax gemäß §7 Absatz 2 Nr.3 UWG gesetzlich untersagt. Ergänzend dazu dienen die seit 1.3.2007 gültigen Paragrafen des Telemediengesetzes. Sie regeln neben dem Verbot für irreführende oder verschleierte Angaben auch die Androhung von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bei Zuwiderhandlung. Um der Wirtschaft mehr Sicherheit bei Werbekontakten und dem Verbraucher mehr Schutz vor unerbetener Werbung zu ermöglichen, führen Branchen- und Verbraucherschutzverbände bereits seit mehr als 10 Jahren die sogenannten »Robinsonlisten«. Diese gibt es für:

>> Briefpost (DDV Deutscher Direktmarketing Verband e.V., Wiesbaden)

>> Fax (BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation
und Neue Medien e.V., Berlin)

>> E-Mail (I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V., München)

>> Mobiltelefon (I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V., München

>> Festnetztelefon (I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V., München


Eine Auflistung mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich im Internet unter der URL http://www.robinsonlisten.de. Robinsonlisten sind Schutzlisten, in die man sich einträgt, um möglichst wenig unangeforderte Werbung zu erhalten. Die Listen werden von großen Teilen der Wirtschaft zum Abgleich benutzt, um bei erworbenen oder fremden Adressbeständen (als Dienstleister) keine unerwünschte Kontaktierung vorzunehmen. Dies betrifft natürlich nur solche Werbeaktivitäten, die der Adressat nicht selbst als erwünscht angefordert oder erlaubnisberechtigt hat. Die Berechtigung zur Kontaktierung muss im Zweifelsfall der Verursacher nachweisen.

Eintrag und Abgleich

Der Eintrag in eine Robinsonliste ist für den Verbraucher grundsätzlich kostenlos. Die Statuten der Listen erlauben keine bezahlten Einträge durch jedwelche Diensteanbieter. Während Einträge in die Briefpost- und Fax-Robinsonliste derzeit noch per Postverkehr schriftlich abzuwickeln sind, kann dies für E-Mail-, Mobil- und Festnetztelefon bereits seit Bestehen über die elektronischen Medien – vorwiegend das Internet – stattfinden.

Im Internet werden dabei verschlüsselte Sicherheitsverfahren genutzt, die eine Ausspähung der eingetragenen Daten durch unbefugte Dritte ausschließen. Wer über kein Internet verfügt und sich in eine der beiden Telefon- Schutzlisten eintragen lassen will, kann dies auch schriftlich oder in Ausnahmefällen telefonisch vornehmen.

Im Telefonbereich herrscht oft die Meinung, der Eintrag in die Robinsonliste könne etwas »sperren«. Das ist natürlich nicht der Fall, denn die Listenträger greifen ja nicht selbst in die Kommunikation ein. Vielmehr nimmt der Abgleich durch die Wirtschaft jene Adressen aus den eigenen freien Werbebeständen heraus, die in die Robinsonlisten eingetragen wurden. Auch die Abgleiche der Wirtschaft laufen über verschlüsselte Verfahren, so dass abgleichende Unternehmen nur die Daten aus der Robinsonliste gemeldet bekommen, die sich in den eigenen Adressbeständen befinden. Missbrauch oder Ausspähung durch unbefugte Dritte ist deshalb in jedem Fall
ausgeschlossen.

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